Aufgaben des Kirchenvorstandes
Die Leitung der Kirchengemeinde liegt beim Kirchenvorstand. Was auf Martin Luthers „Priestertum aller Gläubigen“ zurückgeht und in der Kirchengemeindeordnung der ev.-luth. Landeskirche Hannovers verankert ist, nehmen wir sehr ernst: Alle wichtigen Entscheidungen werden vom Kirchenvorstand getroffen und nicht etwa alleine von der Pastorin oder dem Pastor. Der Kirchenvorstand besteht aus sechs von der Gemeinde gewählten und zweiSte berufenen Mitgliedern. Die Pastorin bzw. der Pastor ist per Amt ebenfalls Mitglied im Kirchenvorstand, hat jedoch bei uns nicht den Vorsitz im Kirchenvorstand.
Mitglieder des Kirchenvorstandes

- Pastor Andreas Ahnert (Vakanz-Vertreter und Vorsitzender des KVs)
- Corinna Krug (Stellv. Vorsitzende des KVs)
- Jan Gensink
- Volker Graf
- Helmut Kroh
- Astrid Rebischke
- Angelika Schiegel
- Oskar v. Wedekind
- Susanne Wenda
Der Kirchenvorstand vertritt die Gemeinde in allen rechtlichen Belangen nach außen hin und hat die Verantwortung für Finanzen und Gebäude sowie für Personalfragen innerhalb der Gemeinde. Auch über das gemeindliche Leben entscheidet der Kirchenvorstand, z.B. über die Ordnung der Gottesdienste und die Form des Konfirmandenunterrichts. Und nicht zuletzt spricht der Kirchenvorstand ein gewichtiges Wort mit, wenn die Pfarrstelle neu besetzt wird.
Ein interessantes und vielseitiges Ehrenamt: Teilnahme an den monatlichen Kirchenvorstandssitzungen und an den Gottesdiensten, Mitarbeit in Ausschüssen und bei Gemeindeveranstaltungen, Tagungen und vieles andere mehr... jede und jeder nach seinen Gaben und Möglichkeiten.